AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der kidgmbh Werbeagentur

1. Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Agentur nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die Agentur unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Präsentation
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel des Abschlusses eines Agenturvertrages mit dem Kunden erfolgt, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, grundsätzlich gegen Zahlung eines Entgeltes (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Auftragserteilung auf die Agenturvergütung angerechnet.

3. Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und verstehen sich, soweit nicht anderes angegeben ist, als Nettopreise; Verpackung, Versandkosten, Transportversicherung, Zollgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von EUR 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, es sei denn, die Agentur weist eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde keine bzw. eine niedrigere Belastung nach.

4. Lieferung
Liefertermine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung.
Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen (Änderungswünsche, verspätete Materiallieferung etc.) oder nicht termingerechte Material- oder Manuskriptbereitstellungen des Kunden verlagern die vereinbarten Termine. Anspruch auf bevorrechtigte Bearbeitung besteht in solchen Fällen nicht. Besteht der Kunde gleichwohl auf termingerechte Fertigstellung und kommt es darauf begründend nicht zur Qualitätskontrolle der Materialien, haftet die Agentur nicht für Beanstandungen.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf seiten der Agentur oder deren Vorlieferanten verlängern die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.

5. Haftungsbeschränkung
Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, aus ge nommen sind Verzug oder schuldhafte Unmöglichkeit. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, auch von Erfüllungsge hilfen, auf das Zehnfache des Rechnungsbetrages begrenzt und die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen.

Ist der Kunde Kaufmann, so haftet die Agentur auch im Falle von Verzug oder Unmöglichkeit nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Versand
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versand­bereitschaft auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt
Versandte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.

8. Materialbereitstellung
Vom Kunden zu beschaffende Materialien sind der Agentur in einem einwandfreien Zustand frei Haus zu liefern. Materialien die keiner weiteren Verarbeitung dienen, werden - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - weder einer Mengen- noch einer Qualitätskontrolle unterzogen.

Der Kunde haftet der Agentur dafür, dass der Inhalt von ihm über gebener Druckvorlagen oder anderer bereitgestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere durch die Durchführung seines Auftrags keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzt werden. Der Kunde hat die Agentur von solchen Ansprüchen Dritter im Falle der Geltend machung freizustellen.

Der Kunde trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit der über gebenen Materialien. Eventuelle notwendige Mehrarbeit aufgrund mangeln der Verarbeitbarkeit bereitgestellter Materialien, berech­tigt die Agentur zur Erhebung einer nach billigem Ermessen zu berechnen den weiteren Vergütung.

Die Rücksendung von Restmaterial oder von Druckvorlagen, Manuskripten oder anderer vom Kunden übergebenen Gegenstände erfolgt unfrei. Der Kunde trägt die Versandgefahr.

9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Ausschlußfrist von vier Wochen nach Anlieferung bei der Agentur zu erheben; im übrigen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Werbekonzeption. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung bei der Agentur angezeigt werden.

10. Urheberrechte
Soweit nichts anderes vereinbart, überträgt die Agentur die mit den vertraglichen Arbeiten verbundenen urheberrechtlichen Nutzungsrechte nur in der räumlich, zeitlich und inhaltlich nach dem Vertragszweck sowie der jeweils eingeräumten Nutzungsart beschränkten Form. Urheberrechte an Präsentationsarbeiten verbleiben, vor behaltlich einer anderweitigen Verein­barung, bei der Agentur. Im übrigen verbleiben die Nutzungsrechte solange bei der Agentur, als die Arbeiten nicht vollständig bezahlt sind.

11. Marketing
Auf der Agentur erkennbare rechtliche Bedenken gegen Werbemaßnahmen wird der Kunde hingewiesen. Unabhängig davon hat der Kunde selbst zu prüfen, ob die vorgeschlagene Werbe­maß nahmerechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Der Kunde hat die rechtliche Unbedenklichkeit vor Durchführung der Werbemaßnahme zu bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Werbekonzeption, geht die Agentur davon aus, daß die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf die Annahmenfolge wird der Kunde bei der Bekanntgabe der Konzeption schriftlich gesondert hingewiesen.

Die Agentur erhält je ein Belegexemplar von den von der Agentur teilweise oder ganz gestalteten Werbemitteln oder anderen zur Marketingaktion gehörenden Elemente.

Die Agentur ist berechtigt, das Belegexemplar nach Durch führung der Werbeaktion zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. für Veröffentlichungen, Besprechungen, Abbildungen, PR-Aktionen, Wettbewerbsteilnahmen) zu benutzen.

12. Rechtsanwendung
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Vertragsabschlußgesetzes Anwendung.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Augsburg.

14. Schlußbestimmung
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.